Mit der EU-Richtlinie 2008/9/EG wurde das elektronische Vorsteuerrückerstattungsverfahren für österreichische Unternehmen eingeführt.
Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 30. September des Folgejahres einzubringen. Der Erstattungszeitraum muss mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme bilden die letzten beiden Monate des Kalenderjahres, hier kann ein kürzerer Erstattungszeitraum gewählt werden (z.B. nur Dezember oder November und Dezember).