Einleitung
Die Kombination von reinen Liefergeschäften und Lieferungen mit Installation/Montage bzw. die bloße Abgrenzung dieser umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandelnden Sachverhalte stellt vor allem im Anlagenbau die Unternehmer vor eine sehr große Herausforderung. Mit der Kategorisierung einer Lieferung als Werklieferung1) wird sofort der Lieferort in jenes Land verlagert, in dem die Montage oder Installation erfolgt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss sich der liefernde Unternehmer sehr genau mit den nationalen Regelungen des betreffenden Landes auseinandersetzen, um grundsätzliche Fragen zur Rechnungsausstellung, zum anwendbaren Besteuerungsverfahren und zur Begründung einer festen Niederlassung beantworten zu können.