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Werklieferung – eine österreichische Spezialnorm und ihre Bedeutung im EU-Binnenmarkt, Heft 59/2014

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Günther PlatzerBÖB 2014, 27 Heft 59 v. 15.9.2014

Einleitung

Die Kombination von reinen Liefergeschäften und Lieferungen mit Installation/Montage bzw. die bloße Abgrenzung dieser umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandelnden Sachverhalte stellt vor allem im Anlagenbau die Unternehmer vor eine sehr große Herausforderung. Mit der Kategorisierung einer Lieferung als Werklieferung1)1)Der Begriff Werklieferung wird im folgenden Artikel grundsätzlich auch analog für Montagelieferungen im Sinne des Art. 36 RL 2006/112/EG verwendet, da es hinsichtlich der Leistungsortbestimmung keinen Unterschied gibt. wird sofort der Lieferort in jenes Land verlagert, in dem die Montage oder Installation erfolgt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss sich der liefernde Unternehmer sehr genau mit den nationalen Regelungen des betreffenden Landes auseinandersetzen, um grundsätzliche Fragen zur Rechnungsausstellung, zum anwendbaren Besteuerungsverfahren und zur Begründung einer festen Niederlassung beantworten zu können.

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