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Wie lange müssen Sie Lohnunterlagen aufbewahren?, Heft 59/2014

Buchhaltung - Bilanz - SteuernIngrid Szabo, PMBABÖB 2014, 24 Heft 59 v. 15.9.2014

Es sind alle Lohnverrechnungsunterlagen wie z.B. Lohnkonten, Stundenlisten und sonstige arbeitsrechtliche Unterlagen aufzubewahren.

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