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Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 für Land- und Forstwirte, Heft 59/2014

Buchhaltung - Bilanz - SteuernDipl. Ing. Johannes FankhauserBÖB 2014, 21 Heft 59 v. 15.9.2014

Steuerlich wirksam werden die neuen Einheitswert-Bescheide ab 1.1.2015

Die Einheitswerte (EHW) für die Land- und Forstwirtschaft werden 2014 neu festgestellt, um die Besteuerungsgrundlagen zu aktualisieren. Dies deshalb, weil die letzte durchgeführte Hauptfeststellung der EHW vor mehr als 25 Jahren erfolgt ist. Auslöser und Anlass waren mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen, wo die Verfassungsrichter erkannt haben, dass die EHW als Besteuerungsgrundlage grundsätzlich zulässig, jedoch zu aktualisieren sind

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