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Berufshaftpflichtversicherung Ein attraktives Angebot, Heft 59/2014

BHBBHBÖB 2014, 16 Heft 59 v. 15.9.2014

Aktuelle Rechtslage

Bilanzbuchhalter sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen (§ 10 BibuG). Diese Pflichtversicherung muss für die gesamte Dauer des Bestehens der Berufsberechtigung aufrechterhalten werden.

Das Nichtbestehen ist ein Widerrufsgrund für die Berufsbefugnis.

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