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Der Arbeitsunfall, Heft 58/2014

PersonalverrechnungMag. Christian MarchhartBÖB 2014, 52 Heft 58 v. 15.6.2014

Wird ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall verletzt, hat er dadurch einerseits einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, andererseits können ihm unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Unfallversicherung zustehen.

Ob ein Arbeitsunfall vorliegt ist in der Praxis aber nicht immer einfach zu beurteilen und soll anhand folgender Beispiele demonstriert werden.

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