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Seit 1. Jänner 2014 wirksam, Heft 58/2014

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2014, 20 Heft 58 v. 15.6.2014

Ende November ist eine neue Verordnung des Finanzministers veröffentlicht worden, wonach in bestimmten Fällen von Warenlieferungen zur Vermeidung von USt-Betrug keine Mehrwertsteuer mehr in der Rechnung ausgewiesen werden darf. Es kommt zum Übergang der Steuerschuld auf den Kunden.

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