Qualifizierte Aufsichtsorgane sind unentbehrliche "Sparringpartner" für die Geschäftsführung in größeren GmbHs, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinen und Aktiengesellschaften. In der letzten Zeit hat die Bedeutung von Aufsichtsräten – nicht zuletzt aufgrund größerer gesetzlicher Verantwortlichkeiten – zugenommen.