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Der Bilanzbuchhalter als Aufsichtsrat Neue Chancen für den Beruf, Heft 58/2014

BHBBHDkfm. Dr. Friedrich BockBÖB 2014, 13 Heft 58 v. 15.6.2014

Qualifizierte Aufsichtsorgane sind unentbehrliche "Sparringpartner" für die Geschäftsführung in größeren GmbHs, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinen und Aktiengesellschaften. In der letzten Zeit hat die Bedeutung von Aufsichtsräten – nicht zuletzt aufgrund größerer gesetzlicher Verantwortlichkeiten – zugenommen.

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