Der Fair Value (FV) als Bewertungsprinzip bzw. -maßstab spielt in (Jahres-)Abschlüssen nach IFRS eine zentrale Rolle. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zum FV bedeutet die Bewertung zu aktuellen Marktpreisen. Potenzielle Wertänderungen werden erfolgswirksam realisiert. Damit steht das FV-Konzept in Gegensatz zum Anschaffungswertprinzip nach UGB.