Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte sich in seinem Erkenntnis vom 25.6.2013, Zl. 2013/08/0085 mit der Frage, ob Provisionen, die Dienstnehmer von Dritten für die Vermittlung von Produkten erhalten, auch bei der Bemessung des Urlaubsentgeltes zu berücksichtigen sind.