Das Abgabenänderungsgesetz 2014 enthält als einzige geplante Maßnahme im Bereich der Umsatzsteuer eine Erhöhung der Betragsgrenze für Kleinbetragsrechnungen. Ziel ist eine Vereinfachungsregelung insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe Die letzte Wertanpassung erfolgte vor 30 Jahren(!).