Ab dem 1. Jänner 2014 sind alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen an den Bund ausschließlich elektronisch in strukturierter Form zu legen.
Ab dem 1. Jänner 2014 sind alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen an den Bund ausschließlich elektronisch in strukturierter Form zu legen.