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Vererben von Verlustvorträgen Aktueller Richterspruch, Heft 56/2013

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2013, 22 Heft 56 v. 12.11.2013

Betriebliche Verluste können in den Folgejahren als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen werden. Fraglich ist, ob dieses Recht auf einen Rechtsnachfolger über geht.

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