Betriebliche Verluste können in den Folgejahren als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen werden. Fraglich ist, ob dieses Recht auf einen Rechtsnachfolger über geht.
Betriebliche Verluste können in den Folgejahren als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen werden. Fraglich ist, ob dieses Recht auf einen Rechtsnachfolger über geht.