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ABGABENBETRUG – Abzug von Provisionszahlungen, Heft 56/2013

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Harald WinklerBÖB 2013, 17 Heft 56 v. 12.11.2013

Generell gilt: Wenn Provisionen zur Auftragserlangung bezahlt werden (müssen), dann unbedingt klare Regeln beachten! Eine davon: Vorsicht bei der Beschreibung von abstrakten Leistungen. Scheingeschäfte können nämlich als "Abgabenbetrug" gewertet werden.

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