Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund ausschließlich in strukturierter elektronischer Form eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den österreichischen Bundesdienststellen weder Papierrechnungen noch PDFs akzeptiert. Bereits seit 1. Jänner 2013 ist die Einbringung von strukturierten elektronischen Rechnungen (e-Rechnungen) an den Bund möglich.