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Bildungsteilzeit - Weiterbildung neben einer Teilzeitbeschäftigung?, Heft 55/2013

WirtschaftsrechtBÖB 2013, 68 Heft 55 v. 12.9.2013

Das neu geschaffene Modell der Bildungsteilzeit zielt darauf ab, Beruf und Weiterbildung leichter zu vereinbaren. Im Unterschied zur weiterhin bestehenden Möglichkeit der Bildungskarenz wird das Beschäftigungsverhältnis nicht gänzlich karenziert.

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