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Betriebsübung: Antworten auf Fragen aus der Praxis, Heft 55/2013

PersonalverrechnungDr. Christina Bruckner-ZajicBÖB 2013, 56 Heft 55 v. 12.9.2013

Eine bestimmte Vorgehensweise wird im Unternehmen schon Jahre lang so gehandhabt (z.B. bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre - hat der Mitarbeiter auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? → Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.

Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor? Wie kann der Arbeitgeber diese schleichend entstandene "Vertragsfessel" wieder abschütteln?

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