Relativ unbemerkt von der interessierten Öffentlichkeit wurde am 20.3.2013 im Parlament auch eine Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes mit Wirkung ab 1.1.2014 beschlossen. Für Vermögensübertragungen auf ausländische Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen (zB Trusts oder Anstalten) kommt zukünftig der höhere Stiftungseingangssteuersatz von 25% auch dann zur Anwendung, wenn