Im Zusammenhang mit der Errichtung einer GmbH oder auch einer Kapitalerhöhung fällt immer wieder der Begriff der § 10-Erklärung.
Was aber verbirgt sich dahinter? Dieser sehr bedeutsamen Erklärung ein Gesicht zu geben, sie in praxistauglicher und leicht lesbarer Form zu erläutern, ist das Ziel dieses Beitrages.