Ausgangslage
Mit dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) werden als Reaktion auf eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zahlungsverzugs-Richtlinie (RL 2000/35/EG ) Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in tief greifender Weise neu geregelt.