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Arbeitnehmerkündigung oder einvernehmliche Auflösung?, Heft 54/2013

PersonalverrechnungMag. Elisabeth DavidBÖB 2013, 34 Heft 54 v. 12.6.2013

Vorbemerkungen

Wird nach einer ausgesprochenen Kündigung der Kündigungstermin "verschoben", dann stellt sich in der Praxis die Frage, ob

lediglich die Kündigungsfrist einvernehmlich verändert (verkürzt bzw. verlängert) oder

die Kündigung in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt wurde.

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