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Volle Deckung trotz Insolvenz des Vertragspartners!, Heft 53/2013

WirtschaftsrechtDr. Werner BornsBÖB 2013, 57 Heft 53 v. 12.3.2013

Ausgangslage

Eine GmbH war mit Leistungen an einem Einfamilienhaus betraut. Als dann Mängel auftreten, die auch Schäden an Werken Dritter zur Folge haben, liegt die Haftung dieser GmbH auf der Hand. Dazu kommt es aber nicht, weil die GmbH insolvent wird und deren Unternehmen geschlossen wird.

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