Die GmbH & Co KG ist als Sonderfall einer KG eine Personengesellschaft, deren Komplementär entweder eine GmbH ist oder dem Kreise der Komplementäre eine GmbH angehört. Und genau hier liegt der entscheidende Unterschied: Die Kernfrage lautet, ob es in der GmbH & Co KG eine physische Person, also einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter gibt oder nicht. An die Beantwortung dieser Ausgangslage sind Rechtsfolgen geknüpft.