Das Urteil des UFS Salzburg (7. 5. 2012, RV/0481-S/11) und jenes des OGH (28. 6. 2012, 8 ObA 10/12x) haben möglicherweise gravierende Auswirkungen, sowohl auf den arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruch, als auch auf die Abgabenfreiheit der Reisekostenvergütungen.
Anhand von Praxisbeispielen zeige ich auf, wie diese Urteile in die bisherige Abrechnungspraxis eingreifen und diese grundlegend verändern.