Gelegentlich kommt es zu Beziehungsstörungen zwischen Arbeitnehmern untereinander oder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bevor der Arbeitgeber in diesen Fällen als letztes Mittel das Arbeitsverhältnis beendet, sollte er das Gespräch suchen und - wenn es die Umstände erfordern - eine Verwarnung aussprechen.