Praktiker haben immer schon mit Unverständnis auf die Ansicht der Finanzverwaltung reagiert, wonach anlässlich einer Änderungskündigung freiwillige Abfertigungen nicht lohnsteuerbegünstigt abgerechnet werden können. Die wiederholt zu diesem Thema geführten Diskussionen "fällten" gemäß dem Sprichwort: "von einem Streiche fällt keine Eiche" die "Eiche der Ablehnung" bei der Finanz.