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Neuregelung der E-Rechnung ab 1. 1. 2013: Tipps für die Praxis, Heft 53/2013

Buchhaltung - Bilanz - SteuernDr. Gerhard LagaBÖB 2013, 24 Heft 53 v. 12.3.2013

Seit 1. Jänner 2013 gelten neue Bestimmungen rund um die Elektronische Rechnung. E-Rechnungen sind nun der Papierrechnung weitgehend gleichgestellt und können in jeder elektronischen Form z.B. als E-Mail-Anhang oder Web-Download übermittelt werden.

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