Seit 1. Jänner 2013 gelten neue Bestimmungen rund um die Elektronische Rechnung. E-Rechnungen sind nun der Papierrechnung weitgehend gleichgestellt und können in jeder elektronischen Form z.B. als E-Mail-Anhang oder Web-Download übermittelt werden.
Seit 1. Jänner 2013 gelten neue Bestimmungen rund um die Elektronische Rechnung. E-Rechnungen sind nun der Papierrechnung weitgehend gleichgestellt und können in jeder elektronischen Form z.B. als E-Mail-Anhang oder Web-Download übermittelt werden.