In den schwieriger gewordenen Wirtschaftszeiten rückt das Interne Kontrollsystem wieder etwas mehr in den Vordergrund. Läuft ein Insolvenzverfahren, müssen die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die Vorstände einer AG unter anderem auch über das im Betrieb durchgeführte oder auch nicht vorhandene Interne Kontrollsystem Rechenschaft ablegen.
Dazu die gesetzlichen Grundlagen: