Erben & Schenken Einheitswert als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig aufgehoben
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil mit weitreichender Bedeutung veröffentlicht. Wie (fast) zu erwarten war, haben die Höchstrichter die Bestimmung, wonach bei bestimmten Erwerben (z. B. Schenkung, Erbschaft) der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, aufgehoben. Die gute Nachricht vorweg: Der VfGH hat dem Gesetzgeber eine recht lange Frist nämlich bis 31. 5. 2014 - zur Änderung des Gesetzes eingeräumt. Dies bedeutet, dass sicherlich noch ausreichend Zeit ist, unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken auf Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung durchzuführen. Auf welche Art und Weise der Gesetzgeber einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird, bleibt abzuwarten.