WirtschaftsrechtMag. Huberta Maitz-StrassnigBÖB 2012, 60 Heft 52 v. 20.12.2012
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer jüngst veröffentlichen Entscheidung die 2-jährigen Befristung von Gutscheinen als nicht zulässig erachtet: