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Vermietung und Verpachtung, Heft 52/2012

Buchhaltung - Bilanz - SteuernIng. Mag. Stefan GruberBÖB 2012, 31 Heft 52 v. 20.12.2012

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist immer wieder zu entscheiden, ob ein Herstellungsaufwand oder ein Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand, Instandsetzungsaufwand) vorliegt.

1. Gesetzliche Grundlagen und Abgrenzung

Einkommensteuerrechtlich ist der Begriff Herstellungsaufwand nicht definiert. Nach aktueller Judikatur liegt aus steuerlicher Sicht Herstellungsaufwand vor, wenn:

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