Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist immer wieder zu entscheiden, ob ein Herstellungsaufwand oder ein Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand, Instandsetzungsaufwand) vorliegt.
1. Gesetzliche Grundlagen und Abgrenzung
Einkommensteuerrechtlich ist der Begriff Herstellungsaufwand nicht definiert. Nach aktueller Judikatur liegt aus steuerlicher Sicht Herstellungsaufwand vor, wenn: