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→ Überprüfung der UID-Nr nicht vergessen!!!, Heft 52/2012

Buchhaltung - Bilanz - SteuernBÖB 2012, 27 Heft 52 v. 20.12.2012

Wenn ein Unternehmer eine Steuerbefreiung in Anspruch nimmt (zB bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung), dann muss er die Voraussetzungen dafür auch nachweisen. Dies geschieht auch durch die Prüfung der UID!

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