Ab dem 1. Jänner 2013 kommt es endlich auch in Österreich zu einer Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung. Im Mittelpunkt dieser Neuregelung steht die grundsätzliche Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und elektronischen Rechnungen. Damit wird eine langjährige Forderung der WKO endlich Realität! Die entsprechende Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2012 passierte am 16. Oktober den Ministerrat und harrt der Verabschiedung durch den Nationalrat. Die parallel dazu eingebrachte neue Version der Verordnung und der Umsatzsteuererlässe des BMF, in denen die Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen bestimmt werden, enthalten die mit Spannung erwarteten entsprechenden Detailbestimmungen.