Allgemeines
Das Abgabenänderungsgesetz 2012 sieht ab 1. 1. 2013 eine Änderung bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer vor. Die übrigen Leistungsortregeln bleiben unverändert. Ab 2015 ist eine weitere kleinere Anpassung (insb. im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen) geplant