LeserbriefeDetlev KarelBÖB 2012, 87 Heft 51 v. 1.9.2012
Ich habe eine Frage zum Haftrücklass. Wie verbucht man den Haftrücklass in der laufenden Buchhaltung beim leistenden Unternehmer, also beim Bauunternehmen und wie wird der Haftrücklass bei der Bilanzierung behandelt?
Marianne S., Krems
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