Wer die OGH- und VwGH-Entscheidungen der letzten Jahre liest, stellt fest, dass die Gerichte immer häufiger Vertragsverhältnisse als echte Dienstverhältnisse qualifizierten. Fast gewann man den Eindruck, dass freie Dienstnehmer zur aussterbenden Spezies werden.
Die Entscheidung des VwGH vom 27. 4. 2011, 2009/08/0123; ARD 6162/4/2011 lässt aufhorchen und kann als "Meilenstein im Artenschutz des freien Dienstnehmers" angesehen werden.