Durch das 1. StabG 2012 gibt es auch Änderungen im Bereich der privaten Grundstücksveräußerung geben. Hinkünftig werden Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken - unabhängig von ihrer Behaltedauer - ertragsteuerlich erfasst.
Bisherige Rechtslage
Die Veräußerung von privaten Grundstücken war nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb von zehn Jahren ab der Anschaffung erfolgte.