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Verkürzte Meldefrist für Neue Selbständige, Heft 51/2012

Buchhaltung - Bilanz - SteuernBÖB 2012, 34 Heft 51 v. 1.9.2012

Völlig überraschend hat die SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) die Meldepflicht bei Überschreiten der Einkommensgrenze verkürzt. Bereits für das heurige Jahr 2012 ist ein Überschreiten bis zum Jahresende (= 31. 12. 2012) zu melden.

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