Der VwGH legt diese Zweifelsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor. Wenn in einigen Jahren die Antwort des EuGH vorliegt, könnte die Stromerzeugungsanlage auf dem Privathaus zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Der VwGH legt diese Zweifelsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor. Wenn in einigen Jahren die Antwort des EuGH vorliegt, könnte die Stromerzeugungsanlage auf dem Privathaus zum Vorsteuerabzug berechtigen.