Betriebsprüfung ist für den Steuerpflichtigen wie der sprichwörtliche Zahnarztbesuch: manchmal schmerzhaft aber unausweichlich. Durch ordnungsgemäße Buchführung der Geschäftsfälle, Abgabe von korrekten Steuererklärungen und Einhaltung von steuerrelevanten Terminen ist man hingegen auf jede Art von Betriebsprüfung bestens vorbereitet. Als braver Buchführer hat man nämlich bei Erfüllung dieser Vorgaben die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen für sich.