Wie schon im BÖB Journal 42/2010 angekündigt, werden die Voraussetzungen zur Vorsteuerabzugsfähigkeit aus elektronischen Rechnungen ab dem 1.1.2013 erleichtert. Aufgrund der EU-Richtlinie 2010/45/EU vom 13. Juli 2010 musste die bisherige österreichische Regelung neu gestaltet werden. In diesem Beitrag soll eine erste Übersicht gegeben werden.