Versicherungs- bzw. Sozialleistung | Zuverdienstgrenze | Konsequenzen beim Überschreiten der Zuverdienstgrenze |
Reguläre Alterspension | keine | -- |
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer | Geringfügigkeitsgrenze oder versicherungspflichtiger Nebenerwerb | Wegfall der Pensionsleistung |
Korridor- und Schwerarbeiterpension | Geringfügigkeitsgrenze oder versicherungspflichtiger Nebenerwerb | Wegfall der Pensionsleistung |
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeitspension | Geringfügigkeitsgrenze | Teilpension je nach Höhe des Erwerbseinkommens |
Witwenpension | Summe aus eigenem Einkommen und Witwenpension größer € 8.460 | Witwenpension wird gekürzt |
Summe aus eigenem Einkommen und Witwenpension kleiner € 1.762,98 | Witwenpension wird auf maximal 60 % der Bemessungsgrundlage erhöht | |
Waisenpension | keine | -- |
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld | € 6.100 pro Kalenderjahr | Rückzahlung jenes Teiles des Kinderbetreuungsgeldes, um den die maßgebliche Zuverdienstgrenze überschritten wurde |
Pauschalvarianten beim Kinderbetreuungsgeld | € 16.200 pro Kalenderjahr bzw 60 % der Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor Geburt des Kindes | |
Arbeitslosengeld | Geringfügigkeitsgrenze | Wegfall des Arbeitslosengeldes |
Notstandshilfe | Geringfügigkeitsgrenze | Anrechnung des übersteigenden Einkommens auf Notstandshilfe |
Familienbeihilfe | € 10.000,00 pro Kalenderjahr | Wegfall der Familienbeihilfe für das entsprechende Kalenderjahr |
Studienförderung | € 8.000,00 pro Kalenderjahr (Bruttoeinkommen abzügl. SV-Beiträge, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale) zzgl € 2.762,00 bis 4.216,00 pro unterhaltsberechtigtem Kind (abhängig vom Alter des Kindes) | Kürzung der Studienbeihilfe um den Überschreitungsbetrag |