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Überblick über die unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen, Heft 50/2012

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Elisabeth DavidBÖB 2012, 28 Heft 50 v. 20.6.2012

Versicherungs- bzw. Sozialleistung

Zuverdienstgrenze

Konsequenzen beim Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Reguläre Alterspension

keine

--

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Geringfügigkeitsgrenze oder versicherungspflichtiger Nebenerwerb

Wegfall der Pensionsleistung

Korridor- und Schwerarbeiterpension

Geringfügigkeitsgrenze oder versicherungspflichtiger Nebenerwerb

Wegfall der Pensionsleistung

Invaliditäts-, Berufsunfähigkeitspension

Geringfügigkeitsgrenze

Teilpension je nach Höhe des Erwerbseinkommens

Witwenpension

Summe aus eigenem Einkommen und Witwenpension größer € 8.460

Witwenpension wird gekürzt

 

Summe aus eigenem Einkommen und Witwenpension kleiner € 1.762,98

Witwenpension wird auf maximal 60 % der Bemessungsgrundlage erhöht

Waisenpension

keine

--

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

€ 6.100 pro Kalenderjahr

Rückzahlung jenes Teiles des Kinderbetreuungsgeldes, um den die maßgebliche Zuverdienstgrenze überschritten wurde

Pauschalvarianten beim Kinderbetreuungsgeld

€ 16.200 pro Kalenderjahr bzw 60 % der Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor Geburt des Kindes

 

Arbeitslosengeld

Geringfügigkeitsgrenze

Wegfall des Arbeitslosengeldes

Notstandshilfe

Geringfügigkeitsgrenze

Anrechnung des übersteigenden Einkommens auf Notstandshilfe

Familienbeihilfe

€ 10.000,00 pro Kalenderjahr

Wegfall der Familienbeihilfe für das entsprechende Kalenderjahr

Studienförderung

€ 8.000,00 pro Kalenderjahr (Bruttoeinkommen abzügl. SV-Beiträge, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale) zzgl € 2.762,00 bis 4.216,00 pro unterhaltsberechtigtem Kind (abhängig vom Alter des Kindes)

Kürzung der Studienbeihilfe um den Überschreitungsbetrag

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