Mit dem Beschluss des 1. StabG 2012 Ende März 2012 im Parlament kam es zu einer Neuordnung der Besteuerung von Immobilienerträgen. Nunmehr werden sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von betrieblichen Grundstücken ertragsteuerlich erfasst.
Mit dem Beschluss des 1. StabG 2012 Ende März 2012 im Parlament kam es zu einer Neuordnung der Besteuerung von Immobilienerträgen. Nunmehr werden sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von betrieblichen Grundstücken ertragsteuerlich erfasst.