Vermietung von Grundstücken
Bei der Vermietung von Grundstücken musste man bereits bisher unterscheiden: Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken war nur zu "Geschäftszwecken" umsatzsteuerbefreit (sog Geschäftsraumvermietung). Auf diese USt-Befreiung konnte auch in der Vergangenheit verzichtet werden, dann wurden 20% USt in Rechnung gestellt (sog Option zur Regelbesteuerung). Dieser Bereich ist von der Änderung betroffen.