Das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz zur Legalisierung von Schwarzgeld
Für wen gilt das neue Steuerabkommen?
Das Abkommen gilt für alle natürlichen Personen (im Abkommen als "betroffene Personen" bezeichnet), die am 31.12.2010 in Österreich ansässig waren (also einen Wohnsitz in Österreich hatten) und am 1.1.20131) (als Konto- oder Depotinhaber sowie nutzungsberechtigte Person) über ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank verfügen.