Das Gesetz zur Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und der Gewerbeordnung 1994 wurde am 28. März nach jahrelangen, zähen Verhandlungen des Fachverbandes UBIT erfolgreich im Nationalrat beschlossen. Mit der Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen sowie der Übermittlung von Arbeitnehmerveranlagungen an das zuständige Finanzamt ist ein wichtiger Schritt gelungen, damit Bilanzbuchhalter und Personalverrechner ihre Kunden umfassend betreuen können und klare Zeit- und Kostenvorteile auf Kundenseite erzielen.