Die Novelle 2012 zum Bilanzbuchhaltungsgesetz (BGL I. 32 /2012) bringt eine Reihe von Änderungen, die alle bisherigen selbständigen Buchhaltungsberufe (Stand 1. Mai 2012: 8168 Berufsberechtigungen) betreffen. Da keine Übergangsbestimmungen hinsichtlich der am 1. 1. 2013 in Kraft tretenden Neuerungen beschlossen wurden, sind eine Reihe von Fragen, die die Abwicklung sowie gewisse rechtlichen Folgen betreffen, noch unklar. Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe bemüht sich, in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, der Wirtschaftskammer Österreich, dem Bundesministerium für Finanzen und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder um eine rechtzeitige Klärung. Die betroffenen Berufsberechtigten erhalten jedenfalls im Herbst eine detaillierte Information, eventuell mit der Bitte um Ergänzung/Verbesserung der Daten und, wenn zutreffend um ihre persönliche Entscheidung bei eventuellen Alternativen.