Der Kreis der so genannten begünstigten Spendenempfänger wurde bereits 2009 erheblich erweitert. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 76/2011 und das Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011 wird die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen nochmals ausgedehnt.