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Darf‘s auch elektronisch sein?, Heft 49/2012

Buchhaltung - Bilanz - SteuernEva-Maria Stuffner, Dr. Gerhard LagaBÖB 2012, 23 Heft 49 v. 20.3.2012

Bis zur gesetzlichen Verankerung der elektronischen Rechnung (ab 2003) konnte eine Rechnung, die den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt, nur eine Urkunde, somit ein Schriftstück sein. Dieses konnte persönlich übergeben, als Brief geschickt oder gefaxt werden.

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